Photovoltaik-Speicher: Neues KfW Förderprogramm ab März 2016

netzdienliche speicher
Netzdienliche Speicher

Das Förderprogramm der Bundesregierung für Solarstromspeicher gibt es in einer neuen Version. Durch einen Tilgungszuschuss werden bis zu 25 Prozent der Kosten übernommen. Gefördert werden netzdienliche Speicher die die Stromnetze entlasten. Mit jedem geförderten und PV Speicher wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien für alle Bürger günstiger. Die Betreiber der Solarstromspeicher können sich doppelt freuen: Sie können den eigenen Solarstrom nach Sonnenuntergang nutzen und sich dadurch unabhängiger machen. 

 

Gefördert wird die Anschaffung eines Batteriespeichers durch einen zinsgünstigen Kredit der staatlichen Förderbank KfW und durch einen attraktiven Tilgungszuschuss für den KfW-Kredit. Die Förderhöhe hängt von der Größe der Photovoltaik-Anlage, den Anschaffungskosten des Speichersystems und dem Antragsdatum ab. Wird die Förderung bis zum 30.6.2016 beantragt, wird noch ein Viertel der anzurechnenden Kosten vom Staat bezuschusst. Bis Ende des Förderprogramms sinkt der Anteil auf ein Zehntel. 

 

Dabei wird unterschieden, ob der Speicher gleichzeitig mit einer Solaranlage installiert oder ob er zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage nachgerüstet wird. Profitieren können davon weiterhin alle Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 errichtet wurden. Der Fördersatz liegt während des ersten Halbjahrs 2016 bei maximal 500 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung, bei Nachrüstung bei maximal 550 Euro, da ein höherer Aufwand für den nachträglichen Einbau der Steuerungstechnik angenommen wird. 

 

Der Fördersatz errechnet sich als anteilige Förderquote (je nach Antragsdatum gemäß oben stehender Tabelle) auf die maximal förderfähigen Kosten von 2.000 Euro (bei kombinierter Installation) bzw. 2.200 Euro (bei Speicher-Nachrüstung) je Kilowatt Anlagenleistung. Im zweiten Halbjahr 2018 beträgt daher die Förderung noch 200 Euro bzw. 220 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung. 

 

Achtung: Nur wenn der Speicher sechs Monate oder später nach Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage nachgerüstet wird, gilt der leicht erhöhte Fördersatz. Ist weniger als ein halbes Jahr vergangen, wird die Anlage wie eine Neuinstallation gefördert. In jedem Fall muss der Antrag vor Beauftragung des Speicherkaufs gestellt werden. Bereits abgeschlossene Lieferungs- und Leistungsverträge können nicht gefördert werden. 

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Informationen BSW Solar zum KfW Speicherförderprogramm
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KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher"
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