EEG Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen 2017


Kleine Solarstromspeicher
Quelle: BSW Solar

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten Photovoltaikanlagen in Deutschland, die zur Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen nach § 31 EEG 2014 dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.

 

Zum 1. August 2017, 1. Sepember 2017 und zum 1. Oktober 2017 gibt es keine monatliche Absenkung nach § 31 Abs. 4 EEG 2014. Die Degression beträgt für diese Monate 0%.

 

Die nachfolgende Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen.

 

Vergütungssätze bei Inbetriebnahme ab Januar 2017 bis Okober 2017 für Anlagen, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung (verpflichtend ab 100 kWp Nennleistung) erzielen.

Inbetriebnahme Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp (Ct/kWh)

Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh)

Ab 01.01.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.02.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.03.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.04.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.05.2017 12,27 11,93 10,66 8,49
Ab 01.06.2017 12,24 11,90 10,63 8,47
Ab 01.07.2017 12,20 11,87 10,61 8,44
Ab 01.08.2017 12,20 11,87 10,61 8,44
Ab 01.09.2017 12,20 11,87 10,61 8,44
Ab 01.10.2017 12,20 11,87 10,61 8,44

Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 Abs. 3 in Abhängigkeit vom Zubau.

Für Freiflächenanlagen größer 750 kWp wird die Förderung gemäß EEG 2017 über Ausschreibungen bestimmt; Die Höhe des anzule-genden Werts entspricht dem Zuschlagswert des bezuschlagten Gebots, dessen Gebotsmenge der Solaranlage zugeteilt worden ist (§ 38b Abs. 1 EEG (2017))

Die Tabelle wurde auf Basis des am 28.12.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzes erstellt. Für die Richtigkeit der Anga-ben übernimmt Photovoltaik4all keine Gewähr. Rechtlich verbindlich sind nur die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Vergütungssätze.