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Die neue Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 im Überblick

Die neue Niederspannungsrichtlinie im Überblick

Nennleistung Wechselrichter
Anforderung VDE-AR-N 4105
3,68 kVA bis 13,8 kVA
  • Max. 4,6 kVA Schieflast pro Phase
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,95kapazitiv/induktiv
13,8 kVA bis 30 kVA
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative
  • Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
30 kVA bis 100 kVA
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
größer 100 kVA
  • Bereitstellung von Blindleistung
  • Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
  • Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
  • Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
  • Möglichkeit zur ferngesteuerten Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber
  • Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv

Zusätzlich zur VDE-Richtlinie müssen die gesetzlichen Anforderungen der EEG-Novelle ab dem 01.01.2012 berücksichtigt werden.

Die EEG-Novelle 2012 im Überblick

Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012

Anlagenleistung
< 30 kWp
  • Fernabregelbarkeit oder Wirkleistungsreduzierung auf 70% der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt
30 bis 100 kWp
  • Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen die ab dem 1.1.2009 errichtet wurden bis 31.12.2013)
> 100 kWp
  • Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)
  • Vorhalten einer Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeisung (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)