Die neue Niederspannungsrichtlinie im Überblick
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Nennleistung Wechselrichter
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Anforderung VDE-AR-N 4105
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3,68 kVA bis 13,8 kVA
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- Max. 4,6 kVA Schieflast pro Phase
- Bereitstellung von Blindleistung
- Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,95kapazitiv/induktiv
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13,8 kVA bis 30 kVA
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- Bereitstellung von Blindleistung
- Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative
Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
- Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
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30 kVA bis 100 kVA
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- Bereitstellung von Blindleistung
- Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
- Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
- Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
- Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
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größer 100 kVA
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- Bereitstellung von Blindleistung
- Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
- Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
- Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
- Möglichkeit zur ferngesteuerten Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber
- Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
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Zusätzlich zur VDE-Richtlinie müssen die gesetzlichen Anforderungen der EEG-Novelle ab dem 01.01.2012 berücksichtigt werden.
Die EEG-Novelle 2012 im Überblick
Einspeisemanagement lt. EEG-Novelle 2012
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Anlagenleistung
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< 30 kWp
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- Fernabregelbarkeit oder Wirkleistungsreduzierung auf 70% der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt
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30 bis 100 kWp
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- Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen die ab dem 1.1.2009 errichtet wurden bis 31.12.2013)
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> 100 kWp
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- Fernabregelbarkeit (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)
- Vorhalten einer Einrichtung zum Abruf der Ist-Einspeisung (Übergangsfrist zur Nachrüstung von Altanlagen bis 30.6.2012)
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