Die Anmeldung der PV-Anlage erfolgt über das Meldeportal der Bundesnetzagentur. Die Anmeldung ist nicht freiwillig, sondern nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sind Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden. Solange die PV-Anlage nicht registriert wurde, entfällt der Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG.
Die Meldung ist ausschließlich vom Anlagenbetreiber selbst über das Internetportal der Bundesnetzagentur selbst durchzuführen.
Folgende Daten der PV-Anlage sind zu übermitteln:
Folgende Daten des Anlagenbetreibers sind zu übermitteln:
Der Bundesnetzagentur sind nur Anlagen zu melden, die in Betrieb genommen wurden. Die Anlage muss spätestens drei Wochen nach der Inbetriebnahme gemeldet werden.
Die Bundesnetzagentur versendet nach Eingang der Daten eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Anlagennummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung an die Anlagenbetreiber. Diese kann den Netzbetreibern als Nachweis für die Meldung vorgelegt werden.
Falls Sie einen KfW-Kredit oder -Tilgungszuschuss für Stromspeicher in Anspruch genommen haben, ist es erforderlich, den Solarstrompeicher beim Speichermonitoringportal unter http://www.speichermonitoring.de/meine-anlage/registrieren.html zu registrieren. Eine Registrierung zum Monitoring ist nur für Betreiber von bereits installierten, förderfähigen Solarstromspeichern möglich.
Das Monitoringprogramm wird im Rahmen des Projekts Wissentschaftliches Mess- und Evaluierungsprogramm Solarstromspeicher vom Institut für Stromrichtertechnik und elektrische Antriebe (ISEA) der RWTH Aachen durchgeführt.
Das Projekt wird durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefördert und voraussichtlich bis Mitte 2016 fortgeführt.
Alle zur Anmeldung benötigten Unterlagen (Herstellererklärung, Fachunternehmererklärung und Schulungszertifikate)
für die KfW bekommen Sie von uns zugesandt.