Absenkung der Solarförderung
Der Bundesrat stimmt schrittweiser Absenkung der Solarförderung zu
Der Bundestag und Bundesrat ausgehandelte Kompromiss (BT-Drucks. 17/2402) basiert auf dem Entwurf zur Änderung des EEG vom 23.3.2010 (BT-Drucks. 17/1147) und sieht hiervon abweichend eine Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1.7. und zum 1.10.2010 in zwei Stufen vor. Diese reduzierte Förderung wird damit begründet, dass die Kosten für Solaranlagen allein im Jahr 2009 um durchschnittlich rund 30 % gesunken sind und wahrscheinlich 2010 um weitere 10 - 15 % fallen werden. Die Vergütungssätze werden daher an die Preis- und Kostenentwicklungen angepasst.
Für Dachanlagen sowie für Anlagen an Gebäuden sinkt die Vergütung zum 1.7.2010 einmalig um 13 % und bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 16 %. Am 1.1.2011 kommt es zu einer weiteren ohnehin vorgesehenen Absenkung um 9 %.
Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 12 % betragen und auch zum 1.7.2010 wirksam werden. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 15 %.
Für Strom aus Anlagen auf Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung (Konversionsflächen) soll ab dem 1.7.2010 nur um 8 % sinken. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 11 %.
Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden, wenn die Anlage nach dem 30.6.2010 in Betrieb genommen wird. Ausgenommen davon sollen allerdings Anlagen sein, die sich im Bereich von vor dem 1.1.2010 beschlossenen Bebauungsplänen befinden. Diese Anlagen müssen spätestens bis zum Ende des Jahres 2010 in Betrieb gehen.
Die Befristung der Vergütung von Freiflächenanlagen bis zum 1.1.2015 wird aufgehoben. Damit wird auch Strom aus nach 2014 in Betrieb genommenen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Freiflächen vergütet.
Die Degression der Vergütungssätze wird stärker an die Marktentwicklung angepasst. Gleichzeitig wird die Zielmarke für das jährliche Marktvolumen der solaren Strahlungsenergie auf 3.000 Megawatt erhöht. Dabei bleibt die Degression bei einem Zubau von 2.500-3.500 MW konstant und beträgt, wie bisher vorgesehen 9 %. Je angefangener 1.000 MW Zubau, um die dieser Korridor überschritten wird, steigt die Degression im Jahr 2011 um 2 und im Jahr 2012 um 3 Prozentpunkte. Liegt der Zubau unter 2.500 MW sinkt die Degression um 2,5 Prozentpunkte je 500 MW um die der Zubau den Korridor unterschreitet.
Quelle: Haufe.de