Eigenverbrauch
Eigenverbrauch von Solarstrom
Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber im EEG erstmals die Möglichkeit geschaffen, auch selbst verbrauchten und nicht - wie üblich - ins Netz eingespeisten Solarstrom vergütet zu bekommen. Dies schafft Anreize, dass noch mehr Bürger ihre umweltfreundliche Stromerzeugung künftig selbst in die Hand nehmen. Wie die Eigenverbrauchsregelung funktioniert und wie hoch die Vergütung ist, zeigt diese aktuelle Grafik unten.
Ab dem 01.07.2010 sind durch die Änderung im Erneuerbare-Energien- Gesetz der Eigenverbrauch für Anlagen bis zu 500 kWp zugelassen. Hersteller von intelligenten Systemen zur Eigenverbrauchsregelung haben bereits entsprechende Geräte auf dem Markt und in Referenzanlagen installiert.
Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch
Gemäß §33 des EEG muss die Anlage nach dem 1.1.2009 ans Netz gegangen sein. Für Anschlussdaten bis zum Juli 2010 existiert noch eine Leistungsobergrenze von 30 kWp, am dem 1.7.2010 liegt sie bei 500 kWp. Die Eigenverbrauchsregelung gilt für jede Kilowattstunde Solarstrom, die zeitgleich mit der Erzeugung und in unmittelbarer Nähe der Anlage verbraucht wird. Zur Messung des Eigenverbrauchs werden drei Zähler benötigt: Ein PV-Zähler für die erzeugte Solar-Energie, ein Einspeise- und ein Bezugszähler – wobei die beiden letzteren als Zweirichtungszähler zusammengefasst sein können (Abb. rechts).
Der gesondert vergütete Eigenverbrauch entspricht dabei der Differenz aus PV- und Einspeisezähler. Der Einspeisezähler misst also nur den "überschüssigen", nicht direkt verbrauchten Solarstrom, der wie gewohnt ins Netz gespeist und vergütet wird. In einer Ergänzung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) vom Oktober 2009 wurde festgelegt, dass die Zähler nicht zwingend an einem zentralen Platz installiert werden müssen – eine Installation des PV-Zählers neben den vorhandenen Zählern ist also nicht mehr vorgeschrieben.
Weiterer Vorteil für den Betreiber: Er kann sich während der 20-jährigen EEG-Förderung jederzeit für oder gegen den Eigenverbrauch entscheiden.
Grenzen des „natürlichen“ Eigenverbrauchs
Es stellt sich natürlich die Frage nach den 60 bis 80 Prozent Energie, bei denen Erzeugung und Verbrauch eben nicht deckungsgleich sind. Sie resultieren einerseits aus jahreszeitlichen Effekten, andererseits aus der tageszeitlichen Verfügbarkeit des Solarstroms. So steigt im Winter der elektrische Energiebedarf generell an, während die Erzeugungsleistung geringer wird – im Sommer sind die Verhältnisse umgekehrt. Und täglich gibt es einen Energiebedarf, der nicht ohne Weiteres mit Solarstrom gedeckt werden kann – ob für das abendliche Kochen und Fernsehen oder den Frühstückstoast um 7 Uhr morgens.
Den Eigenverbrauch steigern
Dennoch ist es möglich, die gegebene Eigenverbrauchsquote zu steigern. Die einfachste Möglichkeit besteht in der Änderung des Nutzungsverhaltens: Wer mitdenkt und größere Stromverbraucher bewusst zu einstrahlungsstarken Zeiten einschaltet, kann die Eigenverbrauchsquote dadurch um bis zu zehn Prozent anheben.
Natürlich dürfen nur so viele Verbraucher gleichzeitig aktiviert werden, dass die Momentanleistung der Solar-Anlage zu ihrer Versorgung ausreicht – anderenfalls „verschenkt“ man Eigenverbrauchspotenzial. Größere Verbraucher sollten daher möglichst nacheinander in Betrieb genommen werden. Konkretes Beispiel: Die Waschmaschine nicht zeitgleich mit der Spülmaschine und dem Herd einschalten, sondern nacheinander oder zeitversetzt laufen lassen. Hier sind komfortable Monitoring-Lösungen zur Anzeige der Momentanleistung gefragt, wie sie SMA zum Beispiel mit dem Funkdisplay Sunny Beam anbietet.
Wie kann ich meinen Strom selbst nutzen?
Um vom Eigenverbrauch zu profitieren wird aus technischer Sicht nur ein zusätzlicher Zähler installiert, der den erzeugten Strom Ihrer Photovoltaikanlage misst. Alles was Sie nicht selbst verbrauchen wird ins Netz eingespeist. Umgekehrt beziehen Sie aus dem Netz den Strom, wenn die Photovoltaikanlage Nachts keinen Strom erzeugt. Sie gehen also kein Risiko ein.
Vorteile für Sie:
- direkter Ökostrom vom Dach
- mehr Unabhängigkeit und Schutz vor zukünftigen Strompreiserhöhungen
- mehr Rendite
- wirtschaftlich und zukunftssicher
Ein Großteil der Betreiber von PV-Anlagen weiß nicht, dass die Anlage bei einem Stromausfall aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt wird. In diesem Fall speist sie weder ins Verbundnetz ein, noch kann der erzeugte Strom im eigenen Haus genutzt werden. Denn die Sicherheitsnorm VDE 126.1.1 fordert bei Ausfall des Netzes die sofortige Abschaltung des Solarstromes, damit Menschen, die am vermeintlich spannungslosen Netz arbeiten, nicht gefährdet werden. Wer will, kann sich aber schon heute mit vertretbarem Aufwand gegen Stromausfälle schützen: SMA bietet ein vorkonfiguriertes und entsprechend einfach zu installierendes Komplettsystem an, mit dem sich vorhandene oder neue PV-Anlagen um eine Backup-Funktion ergänzen lassen.
Welche Dachfläche benötige ich eigentlich, um meinen gesamten Strombedarf durch die Photovoltaik zu decken?Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Dreipersonenhaushaltes beträgt in Deutschland rund 3900 kWh pro Jahr. Am Standort Berlin lassen sich bei einer optimal nach Süden ausgerichteten Anlage rund 900 kWh/kWp pro Jahr erzeugen. Das heißt, es werden 4,3 kWp benötigt, um 3900 kWh pro Jahr zu erzeugen. Bei einem Modulwirkungsrad von 13 % reicht für diese Leistung eine Fläche von 33 m² aus. Es gibt bereits auch schon Module mit einem Wirkungsgrad von 18 %. Mit diesen Modulen sind sogar nur 24 m² ausreichend.
Sinnvolle KombinationDer besondere Charme dieses Backup-Konzeptes: Fällt das Versorgungsnetz aus, kommt der Strom nicht nur aus Batterien, sondern - je nach Einstrahlungsverhältnissen - auch von der PV-Anlage. Dadurch können die Batterien kleiner dimensioniert werden, was nicht nur Platz, sondern auch Kosten spart. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass auch der seit 2009 besonders geförderte Eigenverbrauch von Solarstrom ideal unterstützt wird: Auf Wunsch kann der Kunde jederzeit auf Inselbetrieb umschalten - der Solarstrom wird dann nicht weiter ins Netz eingespeist, sondern direkt den Verbrauchern im Haus zur Verfügung gestellt. Bei entsprechender Verschaltung der Anlage wird aber auch im Normalbetrieb immer nur die Energiemenge ins Netz gespeist, die den hausinternen Verbrauch übersteigt. Für den selbstgenutzten Solarstrom erhält der Kunde dabei 25,01 ct/kWh - so sieht es die EEG-Novelle vor. Zusätzlich spart er noch einmal rund 20 ct/kWh, da er den selbsterzeugten Strom nicht mehr bei seinem Energieversorger einkaufen muss. In der Summe ergeben sich Einnahmen von etwa 45 Cent pro Kilowattstunde, also rund zwei Cent mehr als die seit 2009 gültige Einspeisevergütung von 43,01 ct. Und mit steigenden Strompreisen wird sich diese indirekte Vergütung sogar noch weiter erhöhen.
Eigenverbrauch von Solarstrom speziell für gewerbliche Stromverbraucher ist interessant, denn hier lassen sich auch größere Anteile des erzeugten Solarstroms unmittelbar verbrauchen. Wie groß dieser Anteil jeweils ist, hängt allerdings noch stärker vom Einzelfall ab als beim privaten Eigenverbrauch. Denn für die Leistung der PV-Anlage sind allgemeingültige Annahmen ebenso wenig möglich wie für die Höhe des Stromverbrauchs oder dessen zeitliche Verteilung über den Tag.
Nach den Untersuchungen zum privaten Eigenverbrauch hat SMA auch hierzu eigene Simulationsrechnungen durchgeführt. Das Ziel bestand darin, das Eigenverbrauchspotenzial für typische gewerbliche Verbraucher abzuschätzen und die Faktoren zu ermitteln, die dabei entscheidend sind.
Für eine grobe Übersicht der erzielbaren Eigenverbrauchquoten für unterschiedliche Gewerbe ist es sinnvoll, zunächst von den Lastprofilen auszugehen. Denn nahezu jedes Gewerbe lässt sich zumindest grob einem Standardlastprofil des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) zuordnen, während Anlagenleistung und Energiebedarf völlig unabhängig davon variieren können. Diese Lastprofile werden auch von den Energieversorgern für Planungszwecke verwendet. Jedes einzelne unterscheidet außerdem Werktage, Samstage und Sonntage sowie unterschiedliche Jahreszeiten (hier nicht dargestellt)